1. Druckunterlagen

Für die rechtzeitige Lieferung des gewünschten Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Besteller verantwortlich.
Stellt der Besteller solche Unterlagen nicht bereits bei Auftragserteilung zur Verfügung, so ist er verpflichtet, die erforderlichen Unterlagen
dem Auftragnehmer binnen zehn Tagen, gerechnet ab Auftragserteilung, zur Verfügung zu stellen. Liegen dem Auftragnehmer nach Ablauf der vorerwähnten Frist keine oder aber nicht ausreichende Unterlagen vor, so ist er berechtigt, dem Besteller eine weitere Frist von zehn Tagen zu setzen, wenn die Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Frist beim Hersteller eingegangen sind. Liegen die Unterlagen bei Ablauf der Frist nicht beim Auftragnehmer vor, so gilt der Vertrag als aufgehoben. In diesem Fall steht dem Auftragnehmer ein Entschädigungsanspruch in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung zu. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, einen höheren Entschädigungsanspruch geltend zu machen, soweit er dies im Einzelfall nachweist. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass der Entschädigungsanspruch des Auftragnehmers überhaupt nicht entstanden oder niedriger ist, als bei der Pauschalierung vorgesehen.

2. Korrekturabzüge

Der Auftragnehmer wird dem Besteller einen Korrekturabzug zusenden, verbunden mit der Aufforderung, binnen einer mitgeteilten Frist den Korrekturabzug, gegebenenfalls mit erforderlichen Änderungen, zurückzusenden. Liegt der Korrekturabzug dem Auftragnehmer bei Fristablauf nicht wieder vor, so gilt der vom Auftragnehmer versandte Korrekturabzug als genehmigt. Der Auftragnehmer wird den Besteller bei Versendung des Korrekturabzugs darauf hinweisen, dass im Falle des Nichtvorliegens des versandten und gegebenenfalls geänderten – Korrekturabzugs beim Auftragnehmer bei Ablauf der von ihm gesetzten Frist der versandte Korrekturabzug als dem Besteller zugegangen und von ihm genehmigt gilt. Der Besteller schuldet in diesem Falle nach Veröffentlichung vollumfänglich die vereinbarte Vergütung.

3. Kündigung

Kündigt der Besteller den Vertrag, ohne hierzu aus wichtigem Grund berechtigt zu sein, so hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen betragen:

• bei Kündigung vor Erstellung des Korrekturabzugs 50%
• bei Kündigung nach Erstellung des Korrekturabzugs 35%
• bei Kündigung vor Drucklegung 20%
• bei Kündigung nach Drucklegung 0%

der vereinbarten Vergütung.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen höheren Entschädigungsanspruch geltend zu machen, soweit er dies im Einzelfall nachweist.
Dem Besteller bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass die Ersparnis des Auftragnehmers höher ist, als bei der Pauschalierung vorgesehen.

4. Gewährleistung und Haftungsausschluss

a) Wird die Anzeige trotz Zurverfügungstellung einwandfreier Druckunterlagen durch den Besteller ganz oder teilweise unleserlich, unrichtig oder unvollständig abgedruckt, so hat der Besteller einen Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung. Schadensersatzansprüche des Bestellers gleich aus welchen Rechtsgründen sind ausgeschlossen. Vorstehendes gilt auch für die persönliche Haftung von Arbeitsnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von ALPHA.

Dieser Haftungsausschluss gilt mit bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzungen des Lebens, des Körpers oder Gesundheit oder bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schädigung anderer Rechtsgüter. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

b) Platzierungswünsche des Bestellers werden berücksichtigt, soweit sie bei Auftragserteilung vertraglich vereinbart sind. Der Auftragnehmer bleibt jedoch zu Platzierungsänderungen aus redaktionellen oder sonstigen zwingenden Gründen berechtigt, ohne dass dem Besteller aus diesem Grunde Gewährleistungsansprüche, Schadensersatzansprüche oder Leistungsverweigerungsrechte zustehen.

c) Verschiebt sich der ursprünglich vereinbarte Erscheinungstermin aus Gründen, die der Herausgeber (Partner von ALPHA) zu verantworten hat, so kann die Firma ALPHA als Auftragnehmer den Punkt 3 der AGB bei Kündigungswunsch des Auftraggebers geltend machen.

d) Beabsichtigt der Auftraggeber eine Verlegung seiner Anzeige, so kann diese nur mit Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen, wobei die Verlegung in einem zumutbaren Rahmen bleiben muss.

e) Hat der Auftraggeber in der Vergangenheit bereits Anzeigen geschaltet und sind aus diesen Rechtsgeschäften bei Abschluss eines neuen Auftrags noch Forderungen offen, so steht dem Auftragnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Weitergehend ist der Auftragnehmer berechtigt, unter den in Punkt 1 der AGB genannten Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten und einen Entschädigungsanspruch von 50% geltend zu machen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass der Entschädigungsanspruch des Auftragnehmers niedriger ist, als bei der Pauschalierung vorgesehen.

Das neuerliche Rechtsgeschäft tritt erst nach Begleichung der Restforderung in Kraft.

5. Reklamationen

Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung und der Belegexemplare geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt sich um nicht offensichtliche Mängel.

6. Druckkosten, Sonderwünsche

Lässt der Auftragnehmer zur Ausführung des Auftrages Stereo-Unterlagen, Klischees oder Matern erstellen, so verbleiben diese in seinem Eigentum. Auf Verlangen des Bestellers ist er jedoch verpflichtet, das Eigentum an solchen Gegenständen auf diesen gegen Kostenerstattung zu übertragen.
Jede Ausführung des Auftrages, welche von der bei Auftragserteilung vereinbarten Form abweicht (Sonderwunsch), hat der Auftragnehmer nur gegen gesondertes Entgelt vorzunehmen.

7. Allgemeines

a) Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen von den umseitigen und vorstehenden Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

b) Der Handelsvertreter des Auftragnehmers ist nicht berechtigt, von den umseitigen sowie den vorstehenden und nachfolgenden Bedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen. Er hat auch keine Inkassovollmacht. Zahlungen an ihn haben keine befreiende Wirkung gegenüber dem Auftragnehmer.

c) Erfüllungsort ist Lampertheim.

d) Ist der Besteller Kaufmann, so wird als Gerichtsstand Lampertheim vereinbart. Ist der Besteller Nichtkaufmann, so wird Lampertheim als Gerichtsstand für den Fall vereinbart, dass der Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder aber sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

e) Bei Auftragserteilung für eine Broschürenauflage ist der Auftragnehmer berechtigt, einen oder mehrere Kreise (Städte) aus evtl. organisatorischen Gründen zusammenzulegen, ohne hierfür die ausdrückliche Genehmigung des Auftraggebers einholen zu müssen.

f) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

8. Hinweise für den Schrift- und Zahlungsverkehr

Eine ordnungsgemäße Bearbeitung ist nur möglich, wenn bei sämtlichem Schriftverkehr die BESTELLNUMMER angegeben ist.

Anzeigenagentur ALPHA Informationsgesellschaft mbH
Bankverbindung Bitte telefonisch erfragen. Tel.: 06206/939-0